GEBÜHRENANPASSUNGEN 2023

Das KUFi erhebt für die Benutzung der Abfallentsorgungseinrichtungen Gebühren. Mit diesen Gebühren wird nicht nur die Abfuhr und Entsorgung von Rest- und Biomüll, sowie von Altpapier finanziert. Die Gebühren decken auch viele weitere Entsorgungsmaßnahmen und Abgabemöglichkeiten ab. Insbesondere sind hier der Betrieb und Unterhalt von 12 Wertstoffhöfen, die Sperrmülllabfuhr und die Annahme von Problemstoffen zu nennen.

Bereit zum 1. Juli 2022 war das KUFi gezwungen, eine Gebührenerhöhung vorzunehmen. In den Beratungen des Verwaltungsrates des KUFi und des Kreistages zu der Gebührenanpassung wurde von der Verwaltung bereits darauf hingewiesen, dass weitere Einsparungsmaßnahmen und Gebührenanpassungen erforderlich werden.

Vor allem sollen nach dem Verursacherprinzip die Nutzer oder Verursacher zusätzlicher Leistungen verstärkt zur Kostendeckung dieser Leistungen verpflichtet werden. Für die Bürgerinnen und Bürger insgesamt wird dadurch die Kostenverteilung gerechter. Zum 1. Januar 2023 treten folgende Änderungen und Anpassungen in Kraft:

  • In den Wertstoffhöfen ist die kostenlose Annahme von Bauschutt nur noch bis zu einer Menge von 100 l je Anlieferer und Tag möglich. Größere Bauschuttmengen müssen kostenpflichtig über gewerbliche Annahmestellen entsorgt werden.
  • Die Jahresgebühr für die Gartenabfallkarte wird auf 20,00 € angehoben.
  • Die Gebühren für Windelsäcke werden moderat erhöht. Für die Erstausgabe wird die Gebühr auf 50,00 € erhöht und für die Zweitausgaben auf 20,00 €. Ist von den Bürgerinnen und Bürgern die postalische Zustellung gewünscht, wird eine Versandpauschale von 7,00 € je Sendung berechnet.
  • Die Gebühr für den Kauf von Restmüllsäcken wird auf 5,00 € / Stück festgelegt.
  • Die Gebühren für die Ablagerung von Abfällen auf der Deponie Sandmühle wurden je nach Belastung und Schwierigkeitsgrad beim Einbau erhöht. Die genauen Deponiegebühren können beim KUFi erfragt werden.

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge um Verständnis für diese Maßnahmen. Leider ist es aber nicht mehr möglich, die genannten Leistungen allein aus den regulären Müllgebühren zu finanzieren, eine höhere Beteiligung der Verursacher ist unumgänglich.

Im Verlauf des Jahres 2023 wird noch eine pauschale Gebühr für die Inanspruchnahme der Sperrmüllabfuhr bzw. für die Abgabemöglichkeit von Sperrmüll bei der AWF eingeführt. Diese Gebühr soll aber erst mit der Einführung eines „Onlineantrages“ erhoben werden. Da derzeit die IT-Dienstleister erheblich ausgelastet sind, kann dieser Service noch nicht zum Jahresbeginn angeboten werden. Nähere Informationen dazu werden wir zu gegebener Zeit veröffentlichen.