BIOMÜLL IN DER TONNE EINGEFROREN

Aufgrund der aktuell eisigen Temperaturen kann es bei der Leerung der Biotonne zu Schwierigkeiten kommen, da eventuell festgefrorene Speisereste, nasses Laub sowie Hasenstreu o. Ä. beim Leerungsvorgang nicht aus der Tonne rutschen. Um dem entgegenzuwirken sollten Sie die Tonne wenn möglich an einem frostfreien Ort lagern und erst zum Entleerungstermin ins Freie stellen. Hilfreich kann auch das Einwickeln der Bioabfälle in Zeitungspapier oder in Papiertüten sein. Wenn dennoch der Inhalt gefroren ist, versuchen Sie ihn mit einem festen Gegenstand von der Biotonne zu lösen.

Wir weisen darauf hin und bitten um Verständnis, dass i. d. R. keine erneute zeitnahe Leerung stattfinden kann.

RUHESTAND UND DIENSTJUBILÄUM

Im Kommunalunternehmen Umweltschutz Fichtelgebirge (KUFi) fand im Zuge einer kleinen Erinnerungsfeier die Verabschiedung des ehem. Werkstatt- und stellvertretenden Fuhrparkleiters Holger Schütz statt. Übergeben von Herrn Landrat Peter Berek erhielt er eine Urkunde des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge und einen kleinen Präsentkorb des KUFi.

Zudem bekamen auch Personalratsvorsitzende Bianca Dörr sowie Eduard Bineder anlässlich ihres 25-jährigen Dienstjubiläums eine Urkunde des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge und einen Blumenstrauß überreicht.

Unser Bild zeigt v.h.l. stellvertretenden Personalratsvorsitzenden Guido Kaiser, stellvertretenden Fuhrparkleiter Robert Müller, Fuhrparkleiter Julian Stubenrauch, Landrat Peter Berek, Vorstand Kurt Ernstberger, Holger Schütz sowie v.v.l. Personalratsvorsitzende Bianca Dörr und Eduard Bineder.

VERABSCHIEDUNG IN DEN RUHESTAND

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde wurden im Kommunalunternehmen Umweltschutz Fichtelgebirge (KUFi) die langjährigen Mitarbeiter Armin Albert, ehem. Fuhrparkleiter, und Robert Gräf, ehem. Wertstoffhofwart, in den Ruhestand verabschiedet. Als Dank erhielten sie eine Urkunde des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge sowie ein kleines Präsent vom KUFi.

Unser Bild zeigt von h. l. Armin Albert, Fuhrparkleiter Julian Stubenrauch, Spartenleiter der Wertstoffhöfe Guido Kaiser, Vorstand Kurt Ernstberger, stellvertretenden Landrat Roland Schöffel sowie von v. l. Personalratsvorsitzende Bianca Dörr und Robert Gräf.

GESONDERTER CONTAINER FÜR GLAS / KERAMIK / PORZELLAN

Seit dem 01. Mai 2023 haben sich die Annahmebedingungen für folgende Fraktionen auf unseren Wertstoffhöfen geändert. So werden Glas / Keramik / Porzellan in einem gesonderten Container erfasst und dürfen nicht mehr in den Bauschuttcontainer eingeworfen werden. Wenden Sie sich vorab an den Wertstoffwart.

Bitte beachten Sie zudem, dass für beide Container zusammen maximal 100 Liter pro Tag angeliefert werden dürfen.

GEBÜHRENANPASSUNGEN 2023

Das KUFi erhebt für die Benutzung der Abfallentsorgungseinrichtungen Gebühren. Mit diesen Gebühren wird nicht nur die Abfuhr und Entsorgung von Rest- und Biomüll, sowie von Altpapier finanziert. Die Gebühren decken auch viele weitere Entsorgungsmaßnahmen und Abgabemöglichkeiten ab. Insbesondere sind hier der Betrieb und Unterhalt von 12 Wertstoffhöfen, die Sperrmülllabfuhr und die Annahme von Problemstoffen zu nennen.

Bereit zum 1. Juli 2022 war das KUFi gezwungen, eine Gebührenerhöhung vorzunehmen. In den Beratungen des Verwaltungsrates des KUFi und des Kreistages zu der Gebührenanpassung wurde von der Verwaltung bereits darauf hingewiesen, dass weitere Einsparungsmaßnahmen und Gebührenanpassungen erforderlich werden.

Vor allem sollen nach dem Verursacherprinzip die Nutzer oder Verursacher zusätzlicher Leistungen verstärkt zur Kostendeckung dieser Leistungen verpflichtet werden. Für die Bürgerinnen und Bürger insgesamt wird dadurch die Kostenverteilung gerechter. Zum 1. Januar 2023 treten folgende Änderungen und Anpassungen in Kraft:

  • In den Wertstoffhöfen ist die kostenlose Annahme von Bauschutt nur noch bis zu einer Menge von 100 l je Anlieferer und Tag möglich. Größere Bauschuttmengen müssen kostenpflichtig über gewerbliche Annahmestellen entsorgt werden.
  • Die Jahresgebühr für die Gartenabfallkarte wird auf 20,00 € angehoben.
  • Die Gebühren für Windelsäcke werden moderat erhöht. Für die Erstausgabe wird die Gebühr auf 50,00 € erhöht und für die Zweitausgaben auf 20,00 €. Ist von den Bürgerinnen und Bürgern die postalische Zustellung gewünscht, wird eine Versandpauschale von 7,00 € je Sendung berechnet.
  • Die Gebühr für den Kauf von Restmüllsäcken wird auf 5,00 € / Stück festgelegt.
  • Die Gebühren für die Ablagerung von Abfällen auf der Deponie Sandmühle wurden je nach Belastung und Schwierigkeitsgrad beim Einbau erhöht. Die genauen Deponiegebühren können beim KUFi erfragt werden.

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge um Verständnis für diese Maßnahmen. Leider ist es aber nicht mehr möglich, die genannten Leistungen allein aus den regulären Müllgebühren zu finanzieren, eine höhere Beteiligung der Verursacher ist unumgänglich.

Im Verlauf des Jahres 2023 wird noch eine pauschale Gebühr für die Inanspruchnahme der Sperrmüllabfuhr bzw. für die Abgabemöglichkeit von Sperrmüll bei der AWF eingeführt. Diese Gebühr soll aber erst mit der Einführung eines „Onlineantrages“ erhoben werden. Da derzeit die IT-Dienstleister erheblich ausgelastet sind, kann dieser Service noch nicht zum Jahresbeginn angeboten werden. Nähere Informationen dazu werden wir zu gegebener Zeit veröffentlichen.

ANPASSUNG MÜLLGEBÜHREN

Die Müllmengen steigen in allen Bereichen, insbesondere im Bereich Biomüll, Sperrmüll und auch bei den Gartenabfällen fallen immer größere Mengen an, die durch das KUFi entsorgt werden müssen und die somit auch höhere Kosten verursachen. Zudem sind die Preise in allen Bereichen gestiegen – davon ist, wie jeder Privathaushalt und jedes Unternehmen, auch die Abfallwirtschaft betroffen. In den beiden letzten Jahren haben sich außerdem aufgrund der Pandemie und dem Krieg in der Ukraine die Rahmenbedingungen erheblich verschlechtert. Eine merkliche Gebührenerhöhung ist deshalb unausweichlich.

Der Verwaltungsrat des KUFi hat mit Zustimmung des Kreistages Wunsiedel im Fichtelgebirge die Erhöhung der Müllgebühren um 28 % beschlossen. Die Erhöhung tritt zum 01.07.2022 in Kraft.

Das KUFi wird die neuen Gebührenbescheide zum 01.07.2022 versenden. Die erste Abbuchung der neuen Gebühren erfolgt am 15.08.2022, also wie gewohnt Mitte des jeweiligen Quartals.

Gebühren für Restmüllbehälter inkl. Papier bei Eigenkompostierung pro Monat

60 Liter
80 Liter
120 Liter
240 Liter
770 Liter
1100 Liter
10,70 €
15,50 €
22,80 €
44,60 €
135,70 €
188,20 €

Gebühren für Restmüllbehälter inkl. Papier und Biotonne pro Monat

60 Liter
80 Liter
120 Liter
240 Liter
770 Liter
1100 Liter
12,30 €
18,00 €
26,40 €
51,50 €
156,80 €
218,90 €

VERABSCHIEDUNG IN DEN RUHESTAND

Bild v. l. Uwe Bergner, Personalratsvorsitzende Bianca Dörr,
Julian Stubenrauch vom Fuhrpark und Vorstand Kurt Ernstberger

Im Rahmen einer kleinen Feierstunde wurde im Kommunalunternehmen Umweltschutz Fichtelgebirge der langjährige Mitarbeiter Uwe Bergner in den Ruhestand verabschiedet.

Als Dank erhielt er eine Urkunde des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge.

ZUSCHUSS ZU MEHRWEGWINDELN

Mehr Tempo ist gefragt bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie – auch das KUFi unterstützt und fördert Maßnahmen zur Abfallreduzierung.

Der Verwaltungsratsvorsitzende des Kommunalunternehmens, Landrat Peter Berek und Vorstand Kurt Ernstberger, freuen sich daher mitteilen zu dürfen, dass es künftig im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge einen Zuschuss beim Kauf von Mehrwegwindeln geben wird.

Einwegwindeln sind zwar praktischer, da sie nicht gewaschen werden müssen, jedoch belasten die chemisch erzeugten Wegwerfprodukte unsere Umwelt. Immer mehr junge Eltern setzten im Sinne von Abfallvermeidung und Ressourcenschonung wieder auf den Einsatz von Mehrwegwindeln.

Der Verwaltungsrat des KUFi hat deshalb die Gewährung eines Zuschusses für den Kauf von Mehrwegwindeln für Babys bis zum zweiten Lebensjahr beschlossen. Der Zuschuss beträgt einmalig 25 % der Anschaffungskosten, höchstens jedoch 100,00 € pro Kind. Der Zuschuss wird ab 1. Januar 2022 gewährt.

Weitere Informationen unter Wertstoffe und Entsorgung / Windeln.

Rückwärtsfahren will gelernt sein – Einweisen aber auch!

Sicheres Rückwärtsfahren und verlässliches Einweisen erfordert Übung.
Am 19. und 26. Juni 2021 wurde die asphaltierten Fläche des KUFi Geländes zur Trainingsarea.

Thomas Hechtfischer von der Fahrschule Jost Lücke baute einen Parcours auf, in dem die Beschäftigten des KUFi mit Engstellen konfrontiert wurden, die es zu meistern galt.

Wer rückwärtsfährt, muss besonders vorsichtig sein und muss sich „blind“ auf seine Einweiser verlassen können.